Aktuelles

Rundumschutz für Ihren Handwerksbetrie

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Angebot der „Signal Iduna“ Meisterpolice compact (MCO)

Werte Mitgliedsbetriebe, liebe Kolleginnen und Kollegen

unser Fördermitglied „Signal Iduna“, berufsständischer Versicherer hat uns anlässlich eines Koordinierungsgespräches zur weiteren Zusammenarbeit bezüglich der Optimierung einer leistungsstarken und vollumfänglichen Betriebsabsicherung über neuen Topkonditionen bei der Betriebsversicherung, speziell Meisterpolice für Innungsmitglieder, informiert.

Hier ist, bei vollständiger Absicherung des Betriebes mittels MCO, Einsparpotential gegenüber den bisherigen Konditionen von bis zu 30 % möglich.

Selbstverständlich möchten wir Ihnen diese wichtigen Informationen nicht vorenthalten. Deswegen haben wir diese Nachricht und den Informationsflyer hier im Intranet eingestellt. Weitergehend verweisen auch auf Informationen im „tischlerthüringen“. Konkret kontaktieren und fordern Sie die Mitarbeiter vor Ort unseres Fördermitgliedes „Signal Iduna“. Link Filialdirektion

Mit freundlichem Gruß,

Ihr Landesinnungsverband

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Umsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit

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Umsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit

Das Bundesfinanzministerium hat das Anwendungsschreiben veröffentlicht. Darin werden die Anforderungen an eine Umsatzsteuerbefreiung für "angemessene Entschädigungen für Zeitversäumnisse" aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 4 Ziff. 26 b UStG geregelt. Dieses Schreiben finden Sie unter Downloads Betriebswirtschaft/Steueren + Soziales.

 

 

Pfändungsfreigrenzen

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Anhebung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen von Beschäftigten um 1,57 % ab 01.07.2013

Informationen zu Pfändungsfreigrenzen finden Sie im Servicebereich Fachinformationen Betriebswirtschaft und das entsprechende Bundesgesetzblatt im Downloadbereich.

 

 

Achtung! Treppen mit Zulassung

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Informationen von der TSH System GmbH bezüglich Treppen die einer Zulassung bedürfen!

Bolzen-, Faltwerk-, Mittelholmtreppe handlaufgetragene Treppe usw.

Weitere Informationen finden sie im Servicebereich u.a. aktuelle Informationen zu Treppenzulassungen und eine Checkliste zur Entscheidungsfindung.

 

 

 

Holztreppe

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Das Ende der Holztreppe in 40 mm ohne Nachweis

Regelwerk Handwerkliche Holztreppen höchstrichterlich anerkannt

Mit Urteil vom 7. März 2013 hat der Bundesberichtshof entschieden, dass das 1998 erstmals erschienene Regelwerk handwerkliche Holztreppen die allgemein anerkannte Regel der Technik für gestemmte Holztreppen darstellt. Wird von den Stufen- oder Wangenstärken laut Regelwerk (hier 40 mm statt 50 mm) abgewichen, muss der Hersteller dem Kunden einen geeigneten Nachweis der gleichwertigen Standsicherheit vorlegen. Kann er das nicht, ist die Treppe mangelhaft.

Weitere Informationen finden Sie im Servicebereich nach Anmeldungung unter Fachinformation Treppe bzw. Downloads Treppen.

 
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