Das Ende der Holztreppe in 40 mm ohne Nachweis
Regelwerk Handwerkliche Holztreppen höchstrichterlich anerkannt
Mit Urteil vom 7. März 2013 hat der Bundesberichtshof entschieden, dass das 1998 erstmals erschienene Regelwerk handwerkliche Holztreppen die allgemein anerkannte Regel der Technik für gestemmte Holztreppen darstellt. Wird von den Stufen- oder Wangenstärken laut Regelwerk (hier 40 mm statt 50 mm) abgewichen, muss der Hersteller dem Kunden einen geeigneten Nachweis der gleichwertigen Standsicherheit vorlegen. Kann er das nicht, ist die Treppe mangelhaft.
Weitere Informationen finden Sie im Servicebereich nach Anmeldungung unter Fachinformation Treppe bzw. Downloads Treppen.